Wenn Du Dir ein Auto zulegst, musst Du es versichern. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haftpflichtschutzes ist die Zulassung nicht möglich. Die Haftpflicht tritt ein, wenn Du schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigst. Teil- oder Vollkasko kannst Du freiwillig abschließen. Kaskoversicherungen decken auch Schäden an Deinem eigenen Fahrzeug ab.
Viele Faktoren bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab - vom Zeitraum, den Du unfallfrei zurückgelegt hast, vom Fahrzeugtyp und der Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Du als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe nutzen kannst.
Als Fahranfänger zahlst Du weniger, wenn Du Deinen PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmeldest und den Vertrag später umschreiben lässt. Cabriofahrer profitieren von der Nutzung eines Saisonkennzeichens.
Egal ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haftpflichtschutz ist unerlässlich, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.
Die KFZ-Haftpflicht zahlt für alle Schäden, die Du anderen beim Gebrauch Deines Fahrzeugs zufügst. Dazu gehören Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden sogar eine lebenslange Rente.
Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparaturen oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des unverschuldeten Unfallgegners abgesichert. Falls der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen benötigt, wird auch dieser unter bestimmten Bedingungen von Deiner KFZ-Haftpflicht übernommen.
Hohe Deckungssummen im Schadensfall
Die Haftpflichtversicherung prüft, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mitteln ab.
Der Gesetzgeber sieht in der KFZ-Haftpflicht eine Mindestversicherungssumme von 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis zu 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro. Die Deckungssummen der Versicherer sind in der Praxis jedoch meist deutlich höher.
Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Deinem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Auch serienmäßiges Zubehör Deines Fahrzeugs ist meist mitversichert. Was genau zum Zubehör zählt, kannst Du den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Einige Versicherer decken sogar Schadensfälle durch Marderbisse ab. Tipp: Durch den Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung kannst Du Deine Prämie senken.
Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Deinem Fahrzeug, auch solche, die durch einen selbstverschuldeten Unfall entstehen. Schäden durch Vandalismus, wie zerkratzter Lack oder beschädigte Türen, werden ebenfalls von Deiner Vollkasko reguliert.
Wenn Du Deine KFZ-Vollkasko in Anspruch nimmst - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird Dein Versicherungsvertrag zurückgestuft, dies führt im folgenden Jahr zu einer höheren Prämie. In der Vollkaskoversicherung sind auch Selbstbeteiligungen üblich. Wegen der vergleichsweise hohen Prämie lohnt sich eine Vollkaskoversicherung insbesondere für neue Fahrzeuge.
Typenklassen in der Haftpflicht, Teil- und Vollkasko
Die Beiträge zur KFZ-Versicherung werden zuerst nach dem Fahrzeugtyp berechnet. Jedes Fahrzeug gehört einer bestimmten Typklasse in der Haftpflicht und zwei weiteren Typklassen für Teil- und Vollkasko an.
Diese Typklassen spiegeln den Schadenverlauf der verschiedenen Fahrzeuge in den vergangenen Jahren wider. Je niedriger die Typklasse Deines Fahrzeugs, desto günstiger ist auch die Prämie.
Dein Wohnort hat ebenfalls Einfluss auf die Prämie. Die Höhe der KFZ-Versicherungsprämie variiert je nach Wohnort - die Regionalklassen orientieren sich am Schadenverlauf in den deutschen Zulassungsbezirken. Für die Kaskoversicherung werden auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlshäufigkeit berücksichtigt.
Die Umstufung in günstigere oder teurere Regionalklassen erfolgt stets zum 1. Oktober. Allerdings bleibt etwa ein Drittel aller Verträge in jedem Jahr von dieser Regelung unberührt.
Fahranfänger zahlen in der KFZ-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als erfahrene Fahrer, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wenn Du Deine Versicherung über lange Zeit nicht in Anspruch nimmst, sinkt die Prämie deutlich. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen unter Umständen nur noch 20 Prozent.
Kleine Schäden selbst zahlen?
Die Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können je nach Versicherer variieren. Rückstufungen sind übrigens vermeidbar, wenn Du kleinere Schäden selbst übernimmst - denn nicht die Schadenhöhe, sondern lediglich die Anzahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.
Dein Versicherer informiert Dich darüber, ob es für Dich sinnvoll ist, einen kleineren Schaden selbst zu tragen. Einige Versicherer bieten sogenannte Rabattretter an - damit hat der erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe zur Folge.
Weniger Prämie für Zweitwagen
Da Fahranfänger oft häufiger als erfahrene Fahrer Unfälle verursachen, verlangen KFZ-Haftpflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300 Prozent. Mit ein paar Tricks kannst Du jedoch erheblich Geld sparen.
Die erste Möglichkeit: Lasse das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden. So startest Du mit einem wesentlich niedrigeren Beitragssatz. Der im Laufe der Zeit auf das Zweitfahrzeug erworbene Prämienrabatt kann später auf Dich übertragen werden. Viele Gesellschaften bieten zudem günstigere Einstiegstarife an, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug bei dem Unternehmen versichert hat.
Eine weitere Möglichkeit: Zahlreiche Versicherer offerieren attraktive Angebote für Neuautofahrer, die zuvor ein Mofa oder Kleinkraftrad versichert hatten.
Saisonkennzeichen nutzen
Im Sommer ist Cabriozeit. Wenn Du offen fahren und dabei sparen möchtest, kannst Du ein Saisonkennzeichen nutzen. Deine KFZ-Versicherung zahlst Du dann nur für den Zeitraum, in dem Dein Fahrzeug auch zugelassen ist. Sollte Dein Wagen an mehr als sechs Monaten pro Jahr genutzt werden, erhöht sich sogar der Schadenfreiheitsrabatt Deiner Police.
Die KFZ-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls. Wirst Du das Fahrzeug im Herbst komplett abmelden, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel bestehen, wenn Du es innerhalb von achtzehn Monaten wieder anmeldest - so lange gilt bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.