Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Krankenzusatzversicherung

Ich lade Dich ein, Mitglied Deiner gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben und zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung abzuschließen, die Deine Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt.

Wie in der privaten Vollversicherung kannst Du die Kranken-Zusatzversicherung durch eine individuelle Tarifwahl an Deine persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten vollständig abfedern.

Wichtige Lücken schließen

Aktuelle Einschnitte in die gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung vergrößern die Kluft zwischen Kassen- und Privatpatienten. Wenn Du nicht in die Private wechseln kannst, kannst Du mit einem privaten Ergänzungsschutz, ergänzend zu Deiner gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung, jedoch wichtige Lücken schließen.

Die private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung übernimmt Kosten, die nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Kassen übernommen werden – z.B. für hochwertigen Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, alternative Heilmethoden, die Vorzugsbehandlung im Krankenhaus und ärztliche Leistungen im Ausland.

Egal ob ambulante, stationäre oder zahnmedizinische Behandlungen – das, was Du privat zusätzlich absichern solltest, hängt von Deinen persönlichen Ansprüchen ab. Nimm Dir die Zeit, in Ruhe zu ver­gleichen – denn häufig ist das Angebot Deiner Kasse teurer als der leistungsgleiche Tarif eines privaten Krankenversicherers.

Leistungsumfang

Du kannst ganz individuell auswählen, welche Leistungen für Dich wichtig sind. Es stehen Dir zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung – mit sogenannten stationären Tarifen kannst Du beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten ver­sichern.

Du kannst auch ein Krankenhaus-Tagegeld oder Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit vereinbaren. Die Kosten für alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie, für Zuzahlungen zu Medikamenten oder für medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte lassen sich ebenfalls mit ambulanten Tarifen abdecken.

Angesichts der Leistungskürzungen bei den gesetzlichen Kassen ist auch die Absicherung von Zahnersatz und Sehhilfen sinnvoll. Eine Pflege-Zusatzversicherung bietet Dir finanziellen Schutz im Pflegefall.

Die private Auslandsreise-Kranken­ver­si­che­rung deckt die vollen Behandlungskosten im Ausland und im Notfall auch den teuren Krankentransport nach Hause. Je nach gewähltem Tarif kannst Du all diese Leistungen Deinen persönlichen Bedürfnissen entsprechend kombinieren.

Gesetzlich, Privat oder Zusatz?

Alternative Versicherungsmöglichkeiten
Wenn Du in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung pflichtversichert bist, kannst Du Dir für relativ niedrige monatliche Beiträge Zusatzleistungen sichern. Für andere ist die private Kranken­ver­si­che­rung möglicherweise die günstigere Alternative.

Gesetzliche + Zusatztarif oder private Vollversicherung?
Hier erhältst Du eine Übersicht der Leistungen von gesetzlicher Kranken­ver­si­che­rung, privater Kranken­ver­si­che­rung und Kranken­zusatz­ver­si­che­rung.

  Gesetzliche KV Krankenzusatztarif Private KV
Im Krankenhaus (stationär)
Auswahl des Krankenhauses Nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus, keine Privatkliniken Je nach Tarif freie Klinikwahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen Freie Auswahl, auch Privatkliniken. Kurkliniken mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Unterbringung im Krankenhaus Mehrbettzimmer, Versicherter zahlt Selbstbeteiligung Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar
Behandelnder Arzt Diensthabender Arzt Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt) Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt)
Arzthonorare für Krankenhaus-
behandlungen
Arzthonorare in den GKV-Fallpauschalen enthalten Je nach Tarif höhere Erstattung als in der GKV Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ)
Leistungen niedergelassener Ärzte
Auswahl des Arztes Beschränkt auf Kassenärzte Freie Arztwahl versicherbar Freie Arztwahl, sofern kein Hausarztmodell vereinbart
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte Im Wesentlichen Erstattung von Versichertenpauschalen Je nach Tarif umfangreicher als GKV, z.B. Zuzahlungen und Praxisgebühr versicherbar Je nach Tarif deutlich höhere Kostenübernahme als GKV, Erstattung nach privatärztlicher Gebührenordnung (GOÄ)
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgeräte, Prothesen etc.) Hilfsmittel nur in einfacher Ausführung, Zuzahlung erforderlich. Kostenübernahme für Sehhilfen nur bis zum 18. Lebensjahr Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich
Vorsorge-
untersuchungen
Eingeschränkte Vorsorge-
untersuchungen, z.B. Krebs-Früherkennung ab 20 bei Frauen, ab 35 bei Männern
Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall) Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall)
Psychotherapie Nach vorheriger Genehmigung durch GKV Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 % Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 %
Heilpraktiker-
leistungen
Keine Heilpraktikerleistungen Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar
Zahnarztleistungen
Zahn-
behandlung
100% nur für zugelassene Leistungen Je nach Tarif bis zu 100% für nicht von der GKV erstattete Leistungen Je nach Tarif bis zu 100% für alle Leistungen
Zahnersatz 50 bis 65% der günstigsten Regelversorgung Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz
Zahnarzthonorare Nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung tarifabhängig bis zu 100% Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ)

Wer sollte sich ver­sichern

Die Lücken im Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen werden immer größer. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Versorgung durch einen guten Ergänzungsschutz auf Privatniveau bringen – egal ob Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse.

Wenn Du bereits eine private Kranken-Vollversicherung besitzt, kannst Du Dir die zusätzlichen Leistungen am besten durch den Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif bei Deinem privaten Krankenversicherer sichern. Ob und in welchem Leistungsumfang zusätzliche Absicherungen notwendig sind, hängt von Deinen individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen ab.

Eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung ist sinnvoll für alle, die sich erstklassige medizinische Leistungen sichern und ihre finanziellen Belastungen im Krankheitsfall verringern wollen.

Thema Kosten

Die Beiträge in der Kranken­zusatz­ver­si­che­rung werden auf Grundlage Deines Eintrittsalters und Gesundheitszustandes bei Vertragsabschluss berechnet.

Je früher Du also eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung abschließt, desto günstiger wird auch der Beitrag sein.

Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand
Allerdings informieren sich die privaten Krankenversicherer vor dem Abschluss einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung über Deinen Gesundheitszustand. Bei der Antragstellung werden Dir Fragen nach Krank­hei­ten der letzten Jahre, Unfällen, Klinikaufenthalten oder zahnmedizinischen Behandlungen gestellt.

Für schwerwiegende oder noch nicht ausgeheilte Erkrankungen verlangen die Versicherer oft einen Beitragszuschlag oder schließen einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Nicht jede Gesellschaft beurteilt die Risiken gleich – ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall.

Beiträge steuerlich absetzbar
Übrigens, Aufwendungen für eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung sind steuerlich geltend zu machen: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das Gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.

Bessere Zahnversorgung

Der Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten an Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigt mit jeder neuen Gesundheitsreform.

Die gesetzlichen Kassen zahlen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss – ganz gleich, ob Du Dich für die Mindestversorgung entscheidest oder für einen Zahnersatz, der auch ästhetischen Ansprüchen gerecht wird.

Mit einer privaten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kannst Du die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung schließen – wahlweise anteilig oder vollständig. Je nach Tarif werden Implantate, Keramikinlays und Verblendungen erstattet, auch Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) können voll abgesichert werden. Zahnzusatztarife sind bei manchen Anbietern allerdings nicht alleine versicherbar, sondern nur in Verbindung mit stationären oder ambulanten Grundtarifen.

Laufende Behandlungen werden nicht erstattet
Vor dem Abschluss eines Zahnzusatztarifs verlangt der Versicherer in der Regel eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt. Für fehlende Zähne wird meist ein Beitragszuschlag erhoben. Bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind bei allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen. Außerdem erstatten die Versicherer in der Regel erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten.


Persönliche Beratung zur Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Der Weg zu einer passenden Absicherung beginnt mit einer individuellen Beratung: Deshalb gleich einen kostenfreien Termin anfragen und persönlich beraten lassen!