Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflicht sichert Deine gesetzliche Haft­pflicht als Tierhalter ab. Dabei sind in bestimmten Fällen auch die Haft­pflicht weiterer Per­sonen eingeschlossen.

Die gesetzliche Haft­pflicht für das Halten und Hüten von zahmen Haustieren sowie gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien und Meerschweinchen ist in Deiner Privaten Haft­pflichtversicherung enthalten. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder musst Du jedoch eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

Die Grundlagen

Ein Drittel aller Pferde- und Hundebesitzer in Deutschland haben noch keine Tierhalter-Haft­pflichtversicherung - ein leichtsinniger Schritt, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: Als Halter haftest Du für alle Schäden, die Dein Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Tierhalter-Haft­pflichtversicherung ist für Dich als Halter größerer Tiere dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder ein von ausgerissenen Pferden verursachter Verkehrsunfall können schnell sehr hoch werden. In solchen Fällen bist Du als Tierhalter immer schadenersatzpflichtig, ganz unabhängig davon, ob Dir ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Leistungsumfang

Die Tierhalter-Haft­pflichtpolice ersetzt Sachschäden sowie die oft wesentlich teureren Per­sonenschäden und Vermögensschäden wie z.B. Verdienstausfall, die Dritten durch Dein Tier entstehen - bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Du kannst Hunde, Pferde, Ponys, Maultiere, Esel oder Rinder ver­sichern. Übrigens: Bei vielen Versicherern verringert sich der Beitrag für jedes zusätzliche Tier im Vergleich zu einem Einzelvertrag.

Pferdehalter, die in Vereinen organisiert sind, können von Gruppenversicherungen profitieren. Auch wenn Du bei der gleichen Gesellschaft eine weitere Versicherung hast, erhältst Du häufig einen Rabatt.

Versicherungsschutz auch, wenn andere mit Deinem Hund unterwegs sind
Die Hunde­halter­haft­pflicht greift auch, wenn Dein versichertes Tier mit einer anderen Person als Dir unterwegs ist - unabhängig davon, ob der Geschädigte ein Mensch oder ein anderes Tier ist.

Die Versicherung zahlt allerdings nicht für Schäden, die einem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen, noch für absichtlich herbeigefügte Schäden. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit - in Europa zeitlich unbegrenzt und weltweit meistens für ein Jahr.

Tiere mit Versicherungspflicht

Schäden durch zahme Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind in Deiner Privathaftpflichtversicherung geschützt - allerdings sind Schäden durch Kleintiere eher selten.

Viel häufiger verursachen größere Tiere Per­sonen- oder Sachschäden. Nicht ohne Grund sind deshalb Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen.

Tierunfälle können teuer werden
Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist für Halter größerer Tiere unbedingt empfehlenswert und in manchen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben, denn die Behandlungskosten, wie etwa für einen Hundebiss oder einen durch ausgerissene Pferde verursachten Verkehrsunfall, können schnell teure Ausmaße annehmen. In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt ist eine Hunde­halter­haft­pflichtversicherung vorgeschrieben, in anderen Bundesländern besteht lediglich für als gefährlich eingestufte Hunderassen eine Versicherungspflicht.

Als Tierhalter bist Du im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig - unabhängig davon, ob Dir ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.

Extraleistungen

Die Grundleistungen der Tierhalterhaftpflicht sind bei allen Anbietern vergleichbar - ersetzt werden Per­sonen- und Sachschäden an Dritten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Einige Versicherer übernehmen jedoch auch zusätzliche Leistungen. Je nach Tarif können Welpen des versicherten Hundes bis zu einem Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sein. Auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie das Training dafür sind je nach Anbieter im Versicherungsschutz enthalten.

Auch Fohlen können mitversichert sein
In der Pferdehalterversicherung sind in umfassenden Tarifen auch die Fohlen des versicherten Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten versichert. Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren sowie das Training hierfür kann ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein.

Das Gleiche gilt für private Kutschfahrten inklusive gelegentlicher unentgeltlicher Per­sonenbeförderung. Wer regelmäßig und gegen Bezahlung Kutschfahrten durchführt, benötigt allerdings einen speziellen gewerblichen Haft­pflichtschutz.


Persönliche Beratung zur Tierhalterhaftpflicht

Der Weg zu einer passenden Absicherung beginnt mit einer individuellen Beratung: Deshalb gleich einen kostenfreien Termin anfragen und persönlich beraten lassen!


Tier-OP-Versicherung

Tier-OP-Versicherung

Deine Haustiere können schwer erkranken, manchmal so schwer, dass eine Operation erforderlich wird. Besonders Tumor- und Skeletterkrankungen nehmen in letzter Zeit zu. Auch Bänderrisse bei Hunden oder Pferden sind stark verbreitet. Für Hunde, Katzen und Pferde gibt es spezielle Tier-OP-Versicherungen, die die Kosten für notwendige Operationen übernehmen. Ein Eingriff bei einem Kreuzbandriss des Hundes kann schnell einmal 1000 Euro kosten; Operationen bei Pferden sind in der Regel sogar noch teurer. So entstehen Kosten, die von einer herkömmlichen Tierkrankenversicherung nicht abgedeckt werden.

Die Versicherung übernimmt nicht nur die OP-Kosten, sondern auch die Ausgaben, die bei der klinischen Vor- und Nachsorge anfallen. Einige Anbieter zahlen sogar die Kosten für einen postoperativen Aufenthalt in der Klinik vollständig. Dies kann besonders bei komplizierten Eingriffen zu immens hohen Kosten führen.

Die Höhe der zu zahlenden Beiträge hängt unter anderem von Deinem Tier ab – Rasse, Alter und Art sind dabei entscheidende Faktoren. Einige Anbieter ermöglichen auch eine Selbstbeteiligung, die entweder einen festgelegten Betrag oder einen bestimmten Prozentsatz der Kosten ausmacht. Da Pferde den höchsten Eigenwert haben und für sie oft die größten Operationen erforderlich sind, sind die Beiträge bei Pferden in der Regel höher als bei Hunden oder Katzen.

Fast alle Versicherungen bieten eine freie Arztwahl. Da es meist eine Wartezeit für die Versicherungen gibt, solltest Du Dich frühzeitig um einen Versicherungsschutz bemühen.


Persönliche Beratung zur Tier-OP-Versicherung

Der Weg zu einer passenden Absicherung beginnt mit einer individuellen Beratung: Deshalb gleich einen kostenfreien Termin anfragen und persönlich beraten lassen!