Bereits ein kleines Versehen, wie etwa ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette, kann erhebliche Folgeschäden verursachen. Besonders wenn Personen betroffen sind, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Obergrenze existiert nicht. Daher ist die private Haftpflichtversicherung für jeden unerlässlich.
Egal, ob aus Unachtsamkeit, einem Missgeschick oder Vergesslichkeit – wenn Du einen Schaden verursachst, musst Du dafür gerade stehen.
Der Geschädigte hat ein gesetzliches Recht auf angemessenen finanziellen Schadensersatz. Dazu zählen die Kosten für die Wiederherstellung oder den Ersatz von beschädigten Gegenständen sowie Folgekosten wie einen Nutzungsausfall.
Wenn Personen verletzt werden, fallen Behandlungskosten und Verdienstausfall an. Oft hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld, bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar Anspruch auf eine lebenslange Rente.
Du haftest mit Deinem ganzen Vermögen
Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so harmlos, wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster oder der Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene Schaden kann erheblich sein und Deine wirtschaftliche Existenz bedrohen.
Als Verursacher haftest Du mit Deinem gesamten Vermögen, das umfasst Haus- und Grundbesitz, Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Selbst eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall in Anspruch genommen werden.
Die Haftpflichtversicherung beschützt Dich und Deine Familie vor möglicherweise existenzgefährdenden Schadensersatzansprüchen. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Du zum Schadensersatz verpflichtet bist. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung in Geld.
Übrigens: Die Privathaftpflicht versichert Dich auch als Immobilieneigentümer gegen Schäden, die von Deinem Hause ausgehen, solange Du selbst darin wohnst. Auch Deine Ehepartner und Kinder sind selbstverständlich mitversichert. Zudem gilt der Schutz der privaten Haftpflicht auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.
Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gegebenenfalls wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es zu einem Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch erhebt, wird dieser Prozess von Deinem Haftpflichtversicherer geführt, und die Kosten werden getragen. Die Haftpflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Geldstrafen sind jedoch nicht versichert.
Die Privathaftpflicht schützt allerdings nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen - dafür gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.
Die Haftpflichtversicherung deckt zunächst den Versicherungsnehmer selbst ab – er ist Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und Kinder, sind durch die private Haftpflichtversicherung geschützt.
Selbst ohne Ehe kann der Versicherungsschutz auf den Lebenspartner ausgeweitet werden. Dazu muss der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.
Lückenloser Schutz
Der Haftpflichtschutz erstreckt sich sogar auf Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter. Sollte beispielsweise ein Nachbar durch die Nachlässigkeit Deines Babysitters zu Schaden kommen, zahlt in der Regel Deine Haftpflichtversicherung.
Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Haftpflichtschutz für die Angehärigkeiten bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner, der Versicherungsschutz läuft dann lückenlos weiter.
Versicherungen kosten Geld – jedoch geht jeder, der auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichtet, ein hohes Risiko ein. Denn Missgeschicke oder Unfälle lassen sich weder voraussehen noch verhindern.
Wer in solchen Fällen nicht auf seiner Schadensersatzpflicht sitzen bleiben will, braucht einen soliden Haftpflichtschutz. Eine private Haftpflichtversicherung für Dich und Deine Familie mit dem branchenüblichen Leistungsumfang ist bereits für einen Jahresbeitrag von unter hundert Euro erhältlich.
Das private Haftpflichtrisiko wird oft unterschäzt – oft reicht eine kleine Unaufmerksamkeit, um große Schäden zu verursachen. Und ein schwerwiegendes Unglück kann schnell geschehen: Wer ist nicht schon in Eile trotz roter Ampel die Straße überquert, um den Bus noch zu erreichen? Wenn dadurch ein Unfall passiert, kommt die Haftpflicht für den Schaden auf.
Auch Personenschäden sind nicht selten: Wenn Du zum Beispiel als Fahrradfahrer mit einem anderen Radler kollidierst und seinen Unfallgegner verletzt, bleibst Du auf dem Schaden sitzen, wenn Du keine Haftpflichtversicherung hast.
Kinder verursachen häufig Schäden
Besonders häufig sind Schäden durch Kinder, denn diese können die Folgen ihres Handelns oft noch nicht richtig abschätzen. Durch unbedachtes Spielen mit dem Feuerzeug kann das gesamte Mietshaus niederbrennen, die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers nimmt dann die Eltern des zündelnden Kindes in Regress.
Doch so gravierend muss der Schaden gar nicht sein: Beim Fußballspielen auf der Straße verfehlt so mancher Ball das Netz und landet in der Schaufensterscheibe des Geschäfts nebenan.
Welchen Haftpflichtschutz brauchst Du?
Der umfassende Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung reicht in der Regel aus, um die Wechselfälle des täglichen Lebens abzudecken. Versichert bist Du übrigens auch, wenn Du Rad fährst, skatest oder typischen Freizeitsportarten nachgehst.
Bestimmte Fälle müssen jedoch gesondert versichert werden: Für Autos, Motorräder, Mofas usw. ist eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Du ein Segel- oder Motorboot besitzt, brauchst Du eine Sportboot-Haftpflicht. Tierhalter von Pferden, Hunden und anderen größeren Tieren sollten eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen.
Spezielle Haftpflicht für Vermieter und Bauherren
Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, Vermieter eines Einfamilienhauses oder Besitzer eines unbebauten Grundstücks benötigst Du eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Bei kleineren Bauvorhaben mit einer veranschlagten Summe von bis zu 50.000 Euro sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Bautätigkeit entstehen, durch die Privathaftpflicht des Bauherren abgedeckt. Für größere Bauvorhaben ist der Abschluss einer eigenen Bauherren-Haftpflichtversicherung erforderlich.