Vermögensschaden-Haft­pflicht

Vermögensschaden-Haftpflicht

Wenn Du als Unternehmer oder Selbstständiger Vermögensschäden im Rahmen Deiner beruflichen Tätigkeit verursachst, musst Du diese selbst tragen. Daher trägst Du als Teil dieser Berufsgruppen ein hohes Risiko, kannst Dich jedoch mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gegen Schadenersatzansprüche absichern.

Im beruflichen Alltag können Fehler enorme Schäden verursachen, für die Du haftbar gemacht wirst. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für viele Berufsgruppen eine sinnvolle Maßnahme. Immer dann, wenn Du vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten nachkommen musst, kann ein Fehler zu Vermögensschäden führen, die im schlimmsten Fall Deine berufliche Existenz gefährden und Dich in den finanziellen Ruin treiben können. Beispiele für Berufsgruppen, in denen aufgrund eines Fehlers erhebliche Vermögensschäden eintreten können, sind Ärzte, Architekten, Steuerberater oder Rechtsanwälte. Auch im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann eine fehlerhafte Entscheidung einen Schaden verursachen.

Wenn ein Vermögensschaden eintritt, übernimmt Deine Versicherung die Haft­pflichtansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dabei zahlt die Versicherung allerdings nur für solche Vermögensschäden, die tatsächlich begründet sind. Deshalb gehört zum Versicherungsumfang in der Regel auch, unberechtigte Haft­pflichtansprüche abzuwehren, wodurch oft eine passive Rechtsschutzfunktion integriert ist.


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