Eine gesetzliche Altersrente ist zwar ein sicheres Fundament, reicht jedoch selten aus, um Deinen Lebensabend komfortabel zu gestalten. Viele müssen mit der Rente vom Staat auskommen, was oft zu finanziellen Schwierigkeiten führt. Deshalb gibt es die drei Säulen der Altersversorgung: gesetzliche, private und betriebliche Vorsorge. Jede dieser Säulen hat ihre eigene Entwicklung und spezielle Vorschriften sowie steuerliche Regelungen. Hier dreht sich alles um die betriebliche Altersversorgung (bAV).
Hast Du bereits eine bAV eingerichtet? Das ist erfreulich! Denk jedoch daran, Deine Versorgung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Oft ist es sinnvoll, die betrieblichen Versorgungsverpflichtungen an einen externen Träger auszulagern. Ich berate Dich und Dein Unternehmen gerne zu den Einzelheiten.
Die betriebliche Altersversorgung, auch gerne als „Rente vom Chef“ bezeichnet, ist kein neues Konzept. Bereits im späten Mittelalter gab es erste Versorgungswerke für Bergleute. Mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert profitierten auch die Arbeiter großer Unternehmen wie Krupp, Siemens oder BASF von betrieblicher Versorgung. Doch erst 1974 wurde mit dem Betriebsrentengesetz der rechtliche Rahmen verbindlich festgelegt.
Heute haben mehr als die Hälfte aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen Ansprüche aus einer bAV. Besonders gut versorgt sind Mitarbeiter*innen in großen Betrieben sowie in strukturierten und gewerkschaftlich organisierten Branchen wie der Metall- und Chemieindustrie. In vielen kleinen Unternehmen ist die Rente vom Chef jedoch rar gesät. Dabei hat jeder Arbeitnehmer seit 2002 einen Anspruch auf bAV – vorausgesetzt, der Beitrag geht aus seinem Einkommen hervor („Entgeltumwandlung“). Trotz der vielen Vorteile, die die bAV bietet, darunter Steuerförderungen, nutzt sie noch lange nicht jeder.
In der klassischen Ausgestaltung übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge. Damit zeigt er soziale Verantwortung und verbessert seine Chancen, gute Mitarbeiter zu finden und langfristig an sein Unternehmen zu binden. Bei der Entgeltumwandlung finanziert der Arbeitnehmer seine Versorgung selbst, indem er einen Teil seines Bruttoeinkommens in die bAV investiert. Selbstverständlich sind auch Mischformen möglich, bei denen der Arbeitgeber zum Beispiel eingesparte Lohnnebenkosten in die Versorgung investiert. Für Verträge, die seit 2019 abgeschlossen wurden, ist dies sogar Pflicht. Bestimmte Tarifverträge erlauben es zudem, vermögenswirksame Leistungen für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung einzusetzen.
Für Dich als Arbeitnehmer kann sich die Entgeltumwandlung besonders lohnen, da Du während Deiner aktiven Zeit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparst. Erst die späteren Leistungen unterliegen der Besteuerung, und in der Regel ist Dein individueller Steuersatz dann niedriger im Vergleich zu Deinem aktiven Einkommen. Wenn Du Deinen Vertrag selbst finanzierst, gehst Du kein Risiko ein: Du erlangst ab sofort einen unverfallbaren Anspruch auf die Leistungen.
Bereits seit 2002 gibt es fünf verschiedene Formen der bAV („Durchführungswege“), jede mit ihren eigenen Vorteilen und Besonderheiten. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde 2018 ein sechster Durchführungsweg eingeführt, jedoch sind die passenden Versicherungsmöglichkeiten bisher nur schwer zu finden. welche Form der bAV für Dich am besten geeignet ist, zeigt erst die individuelle Beratung. Wenn Du Dich vorher informieren möchtest, lies einfach weiter. Im Folgenden präsentier ich Dir die verschiedenen Durchführungswege.
Die Direktversicherung ist in Deutschland die bekannteste Variante der betrieblichen Altersversorgung und weit verbreitet. Insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen setzen auf diese Form. Der Arbeitgeber versichert den Arbeitnehmer, der aus dem Vertrag begünstigt wird. Die Ansprüche auf Versorgungsleistungen werden unverfallbar, wenn die Versorgungszusage mindestens drei Jahre besteht und der Arbeitnehmer 21 Jahre oder älter ist. Der maximal begünstigte Beitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und bleibt steuer- sowie sozialversicherungsfrei. Die späteren Leistungen müssen allerdings versteuert werden. Im Rahmen einer Direktversicherung können ebenfalls Hinterbliebenenleistungen und Leistungen bei Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Ich helfe Dir gerne dabei, Deine individuellen Möglichkeiten und Vorteile zu ermitteln.
Die Pensionskasse ist ein eigenständiges rechtliches Unternehmen. Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene haben einen Rechtsanspruch auf die zugesicherten Leistungen. Innerhalb der steuerlichen Grenzen kann der Beitrag flexibel angepasst werden. Die Pensionskasse zahlt die Leistungen direkt an die versorgungsberechtigten Personen. Wurden die Beiträge steuerfrei gezahlt, sind die zukünftigen Leistungen steuerpflichtig. Auch hier ist es möglich, Hinterbliebenenleistungen und Berufsunfähigkeitsleistungen zu versichern.
Früher habe nur großere Unternehmen eine eigene Unterstützungskasse eingerichtet, doch mittlerweile bestehen auch überbetriebliche Unterstützungskassen, denen sich kleinere und mittelständische Unternehmen anschließen können. Der Arbeitgeber wird Mitglied der Unterstützungskasse und gibt dem Mitarbeiter eine Versorgungszusage. Die Leistungen basieren auf einem Leistungsplan. Während der aktiven Zeit muss der Arbeitnehmer keine Steuern auf die Beiträge zahlen. Erst die späteren Auszahlungen sind steuerpflichtig.
Im Falle einer Direktzusage sichert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgung zu, die später direkt an den Begünstigten oder seine Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Hierbei sind keine externen Versorgungsträger involviert. Dennoch kann der Arbeitgeber externe Risiken an eine Versicherungsgesellschaft auslagern, indem eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wird.
Der Pensionsfonds wurde 2002 in Deutschland als fünfter Durchführungsweg der bAV eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die Arbeitnehmern und deren Angehörigen Leistungen zusichert. Wie bei der Pensionskasse und der Direktversicherung können Arbeitnehmer Reserven innerhalb festgelegter Grenzen steuerfrei einbringen („Entgeltumwandlung“). Pensionsfonds bieten die Möglichkeit, in chancenreiche Anlagen wie Aktien zu investieren.
Der Staat setzt sich dafür ein, die betriebliche Altersversorgung zu fördern. Dennoch bleibt die Umsetzung hinter den Erwartungen zurück. Um mehr Mitarbeiter und deren Arbeitgeber zu erreichen, trat im Januar 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Dieses soll besonders sicherstellen, dass Arbeitnehmer in kleinen und mittelgroßen Unternehmen häufiger betriebliche Vorsorge treffen. Hierfür wurden zahlreiche Anreize geschaffen, darunter eine erweiterte Steuerbegünstigung und eine staatliche Förderung für Geringverdiener (Einkommen bis 2.575 Euro monatlich) durch Steuerzuschüsse an den Betrieb. Zudem wurde die Riester-Grundzulage von 154 auf 175 Euro im Jahr angehoben, und die Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner („Doppelverbeitragung“) fällt bei Riester-Verträgen weg.
Für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gilt: Wenn der Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er seit 2022 seinen Vorteil pauschal mit 15 Prozent als Zuschuss an den Beitrag weitergeben. Diese Pflicht gilt bereits seit 2019 für neu abgeschlossene Verträge.
Das Sozialpartnermodell ist ein zentrales Element des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Es sieht vor, dass Regelungen zur bAV in Tarifverträgen festgelegt werden. Die neuen Verträge beinhalten keine garantierten Leistungen, bieten aber höhere Renditechancen. Hier trägt ausschließlich der Arbeitnehmer das Anlegerrisiko. Das Sozialpartnermodell ist ein weiterer Durchführungsweg neben den bereits bestehenden Modellen und muss sich seinen Platz im Markt erst erarbeiten.
Eine betriebliche Altersversorgung lohnt sich definitiv. Sie schafft die Grundlage, um sich den wohlverdienten Ruhestand auch leisten zu können. Seit 2002 hast auch Du einen Rechtsanspruch auf eine bAV, der auch für Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte gilt. Dein Arbeitgeber übernimmt die Abwicklung und ist dabei Dein Vertragspartner. Er leitet den Beitrag weiter, unabhängig davon, wer ihn finanziert.
Viele Arbeitgeber beteiligen sich am Beitrag. Seit 2019 ist das sogar Pflicht für Neuverträge, sollte der Arbeitgeber durch die Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen profitieren. Bei bestehenden Verträgen gilt diese Regelung seit 2022. In manchen Branchen haben Unternehmen bereits in Tarifverträgen festgelegt, dass sie einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung gewähren. Solltest Du in Elternzeit oder Krankheitsfällen etwas von Deiner betrieblichen Versorgung abzweigen wollen, empfehle ich, unsere Beratung in Anspruch zu nehmen. Ansprüche, die Du bei einem früheren Arbeitgeber aufgebaut hast, kannst Du in der Regel mitnehmen. Deine betrieblichen Versorgungsansprüche sind im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt und gehen auch bei Konkurs des Unternehmens nicht verloren.
Eine betriebliche Altersversorgung zahlt sich aus – sowohl für Deine Mitarbeiter als auch für Dein Unternehmen. Sie unterstützt Dich beim Finden neuer Mitarbeiter und trägt dazu bei, die Bindung Deiner bestehenden Mitarbeiter zu stärken. Die bAV ist somit ein effektives Mittel gegen den heutigen Arbeitskräftemangel. Sie hilft Dir, Deine Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und Deiner sozialen Verantwortung gegenüber Deinen Mitarbeitern gerecht zu werden. Darüber hinaus haben Arbeitnehmer auch dann einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung, wenn sie die Beiträge selbst finanzieren („Entgeltumwandlung“).
Eine betriebliche Altersversorgung kann auch ausgelagert werden, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert und oft auf null senkt. Zudem kann die bAV bilanziell neutral gestaltet werden. Wenn Du Mitarbeitern mit niedrigen Einkommen („Geringverdiener“, bis 2.575 Euro monatlich) eine bAV gewährst, erhältst Du einen Steuerzuschuss vom Staat. Bei einer vereinbarten Entgeltumwandlung trägt die Belegschaft die wirtschaftlichen Aufwände allein, und Du als Arbeitgeber musst lediglich die Einsparungen durch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge weitergeben. Diese Regelung gilt für neu abgeschlossene Verträge seit 2019 und für bestehende seit 2022.