Dein eigenes Haus ist wahrscheinlich die größte Investition in Deinem Leben. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können massive Schäden verursachen oder sogar einen Totalschaden herbeiführen.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Dich als Hauseigentümer unverzichtbar. Dein Hausrat ist hierbei nicht mitversichert und sollte daher durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden. Es empfiehlt sich, die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung immer einzuschließen.
Ein heftiger Sturm deckt das Dach ab, ein Rohrbruch bringt Dein Haus zum Überlaufen, ein Feuer zerstört Teile des Gebäudes – in all diesen Situationen schützt Dich eine Wohngebäudeversicherung.
Zusammen mit der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung ist sie für Dich als Hausbesitzer unerlässlich: Nach einem Brand oder durch Wasser-, Sturm- oder Überschwemmungsschäden kann der finanzielle Druck schnell steigen.
Gut geschützt bist Du im Ernstfall nur, wenn Du eine Wohngebäudeversicherung in Deinem Policenordner hast.
Eine Wohngebäudeversicherung deckt in erster Linie Dein Gebäude selbst ab, ebenso die zugehörigen Garagen und Nebengebäude wie Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Auch Teile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie Einbauküchen oder -schränke, sind mitversichert.
Auch Gebäudezubehör ist versichert
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Zubehör, das Wohnzwecken oder der Instandhaltung dient – zum Beispiel Werkzeuge, Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Rundfunkantennen.
Ob Garten, Swimming-Pool oder eine moderne Wasseraufbereitungsanlage mitversichert sind, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und kann in manchen Fällen sogar mit Deinem Versicherer ausgehandelt werden.
Das Haus und sein Zubehör sind in der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag, Hagel und je nach Vertragsumfang auch gegen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben abgesichert.
Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn zum Beispiel ein heftiger Sturm das Dach abdeckt, Regen durch einen Sturmschaden ins Mauerwerk eindringt oder ein Brand teure Schäden verursacht.
Extraleistungen je nach Vertrag
Zusätzlich können je nach Vertragsbedingungen weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden: die Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung anfallen.
Einige Unternehmen zahlen sogar die Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Welche dieser Zusatzleistungen in Deinem Tarif enthalten sind, regelt die Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.
Jeder Hausbesitzer sollte sich gegen die wichtigsten Risiken mit einer Gebäudeversicherung absichern. Nach einem Brand oder einem Rohrbruch, Sturm oder Hagelschaden kann der finanzielle Schaden so erheblich sein, dass Du schnell an Deine finanziellen Grenzen stößt. Banken verlangen zudem für eine Immobilienfinanzierung den Nachweis einer Feuerversicherung.
Risiken können auch einzeln versichert werden
Da die Gebäudeversicherung eine „verbundene“ Versicherung ist, in der die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden usw.) einzeln kalkuliert werden, kannst Du jedes Risiko auch einzeln absichern.
Übrigens: Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, dieser kann sie jedoch innerhalb von vier Wochen kündigen.
Als Käufer solltest Du eine bestehende Police nicht sofort, sondern erst zum Jahresende kündigen. Der volle Jahresbeitrag steht dem Versicherer auch bei unterjähriger Kündigung zu.
Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung sollte dem Wert Deines Eigentums entsprechen. Ist diese geringer als der tatsächliche Wert zum Schadenszeitpunkt, liegt Unterversicherung vor.
Das kann fatale Folgen haben: Wenn Du unterversichert bist, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Bei einem Brand oder einem Sturmschaden wird dann nur ein Teil des Schadens ersetzt. Beträgt die Versicherungssumme 150.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von 300.000 Euro, bist Du mit 50 Prozent unterversichert. Tritt ein Schaden in Höhe von 30.000 Euro ein, ersetzt der Versicherer nur die Hälfte, also 15.000 Euro.
Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung
Mit Deinem Versicherer kannst Du zudem einen sogenannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren: In diesem Fall werden Schäden immer bis zur vollen Versicherungssumme ersetzt. Voraussetzung ist meist, dass eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wird, sodass Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den erhöhten Wert Deiner Immobilie angepasst werden.
In letzter Zeit werden Gebäudeversicherungen mit Unterversicherungsverzicht auch nach dem Wohnflächenmodell angeboten, bei dem das Haus nach Typ und Ausstattung klassifiziert wird und die Prämie pro Quadratmeter festgelegt wird.
Regional bedingte Risikozuschläge
Der Basisschutz der Gebäudeversicherung umfasst Brand-, Leitungswasser-, Blitzschlag-, Sturm-, Hagel- und Explosionsschäden.
Je nach regionaler Lage kannst Du jedoch auch anderen Risiken ausgesetzt sein - insbesondere Naturereignissen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutschen, Lawinen oder Schneedruck.
Solche naturbedingten „Elementarschäden“ können in der Gebäudeversicherung einzeln oder im Paket mitversichert werden. Allerdings kann dies mit einem Aufpreis verbunden sein, der je nach Region und örtlicher Risikosituation unterschiedlich hoch ausfällt.