Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine innovative Vorsorgelösung. Im Gegensatz zur "klassischen" Berufsunfähigkeitsversicherung wird hier nicht beurteilt, ob und inwieweit Du Deinen Beruf noch ausüben kannst. Der Versicherer kommt sofort für den Verlust bestimmter körperlicher Grundfähigkeiten auf, wenn Du aufgrund von Krankheit oder Unfall betroffen bist.
Dein Anspruch auf Rentenleistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung entsteht, wenn Du nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage bist oder sein wirst, eine der körperlichen Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Fähigkeiten der Stufe B auszuüben. So sehen es in der Regel die Vertragsbedingungen der Grundfähigkeitsversicherer vor. Zu den Fähigkeiten der Stufe A gehören das Sehen, Sprechen, Hören und Gehen, der Gebrauch der Hände sowie die selbstständige Orientierung. Stufe B umfasst das Treppensteigen, Knien und Bücken, Sitzen, Stehen, Greifen, Bewegen der Arme, Heben und Tragen sowie Autofahren. Vor dem Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung werde ich Deinen Gesundheitszustand mit einem Fragebogen prüfen und gegebenenfalls auch bei Deinen behandelnden Ärzten nachfragen.
Durch die klar definierten Leistungsvoraussetzungen sind Streitigkeiten mit dem Versicherer selten. Dennoch ersetzt die Grundfähigkeitsversicherung nicht vollwertig den echten Berufsunfähigkeitsschutz, da nicht alle möglichen Ursachen für Berufsunfähigkeit, wie seelische Leiden, versichert sind. Allerdings stellt die Grundfähigkeitsversicherung eine bezahlbare Alternative für Dich dar, falls Du Dir einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz nicht leisten kannst, denn die Beiträge für den Grundfähigkeitsschutz sind vergleichsweise günstig.